Wir bringen Sie zum Arzt
Krankenbeförderung
pünktlich
zuverlässig
klimafreundlich
Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden liegen uns am Herzen. Unsere Mission ist es, Ihre Fahrten zu medizinischen Terminen so reibungslos und komfortabel wie möglich zu gestalten. Gemeinsam werfen wir einen Blick auf alle notwendigen Schritte und Bedingungen, damit Sie sich bestmöglich informiert fühlen. Diese Fahrten werden durch unser Partnerunternehmen, die EBV Emder Busverkehrs-GmbH, durchgeführt. Mit ihrem Engagement steht Ihnen das Fahrpersonal zur Seite, um sicherzustellen, dass Sie sicher und bequem an Ihr Ziel gelangen.
Genehmigung durch die Krankenkasse
Grundsätzlich müssen alle Fahrten im Voraus durch die Krankenkasse genehmigt werden, mit Ausnahme von Fahrten zu stationären Behandlungen.
Ein entsprechender Antrag sollte bei der Krankenkasse gestellt werden. Die Genehmigung ist bei jeder Fahrt dem Fahrer vorzuzeigen.
ambulante Operationen und Tagesklinikfahrten
Für ambulante Operationen und Tagesklinikfahrten ist ebenfalls eine ärztliche Verordnung erforderlich. Der gesetzliche Eigenanteil muss bei der ersten und letzten Fahrt im Taxi bar bezahlt werden. Kein Eigenanteil fällt an, wenn ein Befreiungsausweis oder eine entsprechende Erklärung der Krankenkasse vorgelegt wird.
Fahrten zu Ambulanten Behandlungen
Für Fahrten zu ambulanten Behandlungen (Arztbesuche, Krankengymnastik, ambulante Behandlungen im Krankenhaus) gelten spezifische Regelungen. Diese Fahrten sind nur für Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den Buchstaben aG, H oder Bl sowie Personen mit der Pflegestufe 2 oder 3 möglich. In Sonderfällen können auch Personen ohne diesen amtlichen Nachweis auf ärztliche Anordnung hin genehmigte Fahrten erhalten. Es ist notwendig, bei der Krankenkasse eine Genehmigung für Krankenfahrten jeglicher Art zu beantragen und diese bei jeder Fahrt vorzuzeigen. Zudem ist eine ärztliche Verordnung erforderlich, die auch als Anwesenheitsbescheinigung gilt. Nach Erreichen der persönlichen Belastungsgrenze des Familien-Jahresbruttoeinkommens (1% bzw. 2%) wird eine Bescheinigung über die Befreiung vom Eigenanteil ausgestellt, und es entfällt die Notwendigkeit der Barzahlung im Taxi.
Dialyse
DialysepatientInnen benötigen eine schriftliche Genehmigung der Fahrten durch die Krankenkasse, beispielsweise durch einen Ausweis. Eine ärztliche Verordnung wird von der Dialysepraxis ausgestellt und direkt an das Beförderungsunternehmen weitergeleitet. Der Eigenanteil wird monatlich in Rechnung gestellt, und nach Erreichen der persönlichen jährlichen Belastungsgrenze entfällt die Eigenbeteiligung. Es ist wichtig, uns zu informieren, sobald ein entsprechender Bescheid vorliegt. Die Fahrzeuge stehen selbstverständlich direkt nach der Behandlung für Sie bereit, insbesondere in der Dialysepraxis Emden.
Strahlen- oder Chemotherapie
Für Fahrten im Zusammenhang mit Strahlen- oder Chemotherapie ist eine vorherige schriftliche Genehmigung der Krankenkasse erforderlich. Eine ärztliche Verordnung gilt meist für mehrere Fahrten und sollte dem Fahrer bei der ersten Taxifahrt übergeben werden. Je nach Genehmigung der Krankenkasse variiert der gesetzliche Eigenanteil, der entweder bei der ersten und letzten Fahrt oder bei jeder Fahrt bar zu entrichten ist. Bei Vorlage eines Befreiungsausweises oder einer entsprechenden Erklärung der Krankenkasse entfällt der Eigenanteil nach Erreichen der jährlichen Belastungsgrenze.
stationären Behandlungen
Fahrten zu stationären Behandlungen, insbesondere Einlieferungen oder Entlassungen bei Krankenhausaufenthalten von mehr als einem Tag, erfordern eine ärztliche Verordnung. Der gesetzliche Eigenanteil pro Fahrt muss im Taxi bar bezahlt werden, es sei denn, ein Befreiungsausweis oder eine entsprechende Erklärung der Krankenkasse wird vorgelegt. Nach Erreichen der jährlichen Belastungsgrenze entfällt der Eigenanteil.
bestimmte Kostenträger
Für bestimmte Kostenträger wie Berufsgenossenschaften, Krankenhäuser oder Arbeitgeber im Zusammenhang mit Arbeits- bzw. Wegeunfällen und Fahrten zu externen Behandlungen während eines Krankenhausaufenthaltes ist eine ärztliche Verordnung erforderlich. Hierbei ist kein Eigenanteil zu leisten.
gesetzliche Eigenanteil
Der gesetzliche Eigenanteil für die genannten Fahrten beträgt grundsätzlich 10% des Fahrpreises, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro.
Abrechnung mit der Krankenkasse
Für die Abrechnung mit der Krankenkasse benötigt der Fahrer Informationen über Ihre Krankenkasse, Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihr Geburtsdatum. Falls vorhanden, sind auch das Genehmigungsschreiben, der Befreiungsausweis, Ihre Unterschrift auf einem Abrechnungsbeleg und als Anlage die ärztliche Verordnung erforderlich.